Pro Krosigk-Kaltenmark e. V.

Hier finden Sie alle Informationen über den                         1. Vereinsflohmarkt der Gemeinde Petersberg

Bitte bis  10. Juni 2024 bei Simona Fuß, Kreativzirkel Petersberg, unter 01756594242, anmelden.

Teilnehmen können alle Vereine, deren Mitglieder und Privatpersonen. 

Die Teilnahmebestätigung  und Standzuteilung obliegt dem Veranstalter.

Es sind die Hinweise des Informationsblattes zur Veranstaltung zu beachten und einzuhalten.

Informationsblatt zur Veranstaltung

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Vereinsflohmarktes,
wie bei allen Veranstaltungen gilt es auch hier im Vorfeld und bei der Durchführung bestimmte gesetzliche Regelungen und Verhaltensweisen zu beachten, damit alles auch reibungslos und ohne Vorfälle ablaufen kann.
Dazu gehören unbedingt die Hygiene- und Sicherheits-/Brandschutzbestimmungen.
Hygienebestimmungen
Grundlage sind hierfür die Hygieneregeln für „Volksfeste. Firmenfeiern, Kita- und
Schulpartys, Vereinsfeste“ vom Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, siehe Downloadbereich. Gefordert wird, dass die Standbetreiber von Ständen mit Lebensmittel im Besitz eines gültigen Gesundheitsausweises sind. Das gilt insbesondere für alle, die das gewerblich machen. Für einmalige Tätigkeiten (d.h. im Regelfall bis zu 3 Tage im Jahr) bei Veranstaltungen wie: Schulveranstaltungen, Sommerfeste, Vereinsveranstaltungen, Wochenendlager, Ferienlager u.ä. (unabhängig davon, ob Gewinn erzielt wird), entfällt für diesen Personenkreis die Belehrungsmaßnahmen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dafür muss die Belehrung auf der Grundlage der Hygieneregel für „Volksfeste. Firmenfeiern, Kita- und Schulpartys, Vereinsfeste“ vom Land Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt erfolgen.
Deshalb bitten wir alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Vorfeld, sich über den Flyer des Landesverwaltungsamtes Halle eigenständig zu informieren und die Regeln einzuhalten.
Ordnung, Sicherheit und Brandschutz
• Kein offenes Feuer außer Grill.
• An den Verkaufsständen für warme Speisen ist ein Feuerlöscher für Feststoff- und Fettbrände bereitzuhalten.
• Die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen gem. Jugendschutzgesetz (speziell §§ 4, 5 und 9) 7.
• Die Verkehrswege für Rettungsfahrzeuge sind immer zu gewährleisten.
• Verunreinigungen, Abfall oder Gegenstände sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Die zugewiesene Stellfläche ist im ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen. Die Entsorgung von Müll und Unrat obliegt den Standbetreibern. Es werden keine Abfallcontainer aufgestellt.

Bei der Einweisung und dem Abkassieren der Standgebühr erfolgt am 07.07.2024 durch den Veranstalter die Kontrolle und die Belehrung gegen Unterschrift.

volksfeste.pdf (1011.69KB)
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